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   OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/2004, 3 Ausl 23/04   

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https://dejure.org/2006,7149
OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/2004, 3 Ausl 23/04 (https://dejure.org/2006,7149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2006 - 3 Ausl 23/2004, 3 Ausl 23/04 (https://dejure.org/2006,7149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2006 - 3 Ausl 23/2004, 3 Ausl 23/04 (https://dejure.org/2006,7149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als Auslieferungshindernis; Haftbedingungen in Peru

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung eines Verfolgten wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit harten Betäubungsmitteln an die Republik Peru; Zulässigkeit einer Auslieferung unter dem Vorbehalt der Vollstreckung der Strafe in einer bestimmten Haftanstalt; Unzulässigkeit einer Auslieferung ...

  • Judicialis

    IRG § 73

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; IRG § 73
    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines BtM-Straftäters nach Peru

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Die Einhaltung dieser Mindeststandards hält der Senat für den Fall einer Auslieferung und einer Verurteilung des Verfolgten in Peru aber für gewährleistet (vgl. zu Peru bereits BVerfG -K- NStZ-RR 2004, 179; OLG München Ausl. 144/02 [49/02]).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 m. w. N.; Senat Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547).
  • BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Soweit das Tatgeschehen einen unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln darstellt und deshalb konkurrierende deutsche Gerichtsbarkeit nach § 6 Nr. 5 StGB besteht - diese schiede nur aus bei bloßer Einfuhr aus einem ausländischen Staatsgebiet in ein anderes (BGH NStZ 2000, 150) - wäre auch nach Maßgabe der deutschen Bestimmungen Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten (§ 9 Nr. 2 IRG).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 m. w. N.; Senat Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen (BVerfG NJW 1994, 2884 m. w. N.; Senat Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Auch bei "harten" Betäubungsmitteln darf der unerlaubte Umgang mit kleinen Mengen nicht lange Freiheitsstrafen nach sich ziehen (OLG Zweibrücken StV 1996, 105: drohende Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren wegen Verkaufs von 0, 05 g Heroin-Kokain-Gemisch).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
    Anders kann es bei wenn auch erheblichen Mengen "weicher" Betäubungsmittel liegen (OLG Karlsruhe MDR 1997, 188: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Abgabe von 2, 5 kg Haschisch; OLG Köln, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993, U 187: 30 Jahre Freiheitsstrafe wegen Ausfuhr von 20 kg Haschisch).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 2 AuslA 152/07

    Anordnung von Auslieferungshaft: Anhängigkeit eines Strafverfahrens als

    Denn der Präsident der Staatlichen Strafanstalt des Justizministeriums in O2 hat am ... 2007 schriftlich zugesichert, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung nach L1 in der Haftanstalt O3 untergebracht wird, in der diese Standards gewahrt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. April 2006 - 3 Ausl 23/04 -).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 2 AuslA 152/07

    Auslieferungshindernis: Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung des

    Der Senat hat bereits in dem oben genannten Beschluss ausgeführt, dass der Präsident der Staatlichen Strafanstalt des Justizministeriums in O2 verbindlich zugesichert hat, dass der Verfolgte nach seiner Auslieferung nach L1 in der Haftanstalt O3 untergebracht werden soll, in der die völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen gewahrt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. April 2006 - 3 Ausl 23/04 -).
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